Anmeldung
Mit der Buchungsbestätigung erkläre ich mich mit den folgenden Vertragsbestimmungen einverstanden:
Vertragsbestimmungen von Trailstar
Es freut uns, dass du eines unserer Angebote gebucht hast. Mit der schriftlichen oder telefonischen Reservation und unserer Bestätigung, kommt zwischen Trailstar und dir ein Vertrag zustande. Diesen erachten wir als gültig, falls du nicht innert drei Tagen nach Erhalt der Bestätigung etwas Gegenteiliges mitteilst.
1. Vertragsgegenstand
Wir verpflichten uns, die gebuchten Aktivitäten gemäss den Abmachungen in der Buchungsbestätigung zu gewährleisten. Unsere Leistungen beginnen, wenn nicht anders vereinbart, ab dem von uns definierten Treffpunkt. Du musst für eine rechtzeitige Ankunft selber besorgt sein.
2. Zahlungskonditionen
Die Aktivität ist bis spätestens 30 Tage vor deren Beginn zu begleichen. Erfolgt die Anmeldung später als 30 Tage, ist der Betrag sofort oder spätestens vor der Anreise zu begleichen. Nicht rechtzeitige Zahlungen berechtigen den Veranstalter, die Leistungen zurückzuhalten.
3. Durchführung
Darüber wird 10 Tage (bei Weekendangeboten 7 Tage) vor Beginn aufgrund der eingegangenen Anmeldungen entschieden. Wird die minimale Zahl der TeilnehmerInnen nicht erreicht, kann die Aktivität dennoch durchgeführt werden, wenn eine entsprechende Preisanpassung akzeptiert wird.
Die während der Aktivität gemachten Fotos können ohne Gegenbericht der abgebildeten Personen (während den Aktivitäten) auf der Homepage veröffentlicht und zu Werbezwecken verwendet werden.
4. Annullationsbestimmungen
4.1 Durch den Kunden
Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen und gelten ab dem Eintreffen bei Trailstar. In jedem Abmeldefall wird dir folgender Anteil der Arrangementskosten in Rechnung gestellt:
30 bis 14 Tage vor Beginn der Aktivität: CHF 50.-
13 bis 06 Tage vor Beginn der Aktivität: 50%
05 bis 01 Tagevor Beginn der Aktivität: 80%
Am Tag der Aktivität: 100%
Bei Nichterscheinen zu der gebuchten Aktivität wird dir 100% des Pauschalpreises in Rechnung gestellt. Mehrkosten durch Verschieben oder zu spätes Eintreffen gehen zu deinen Lasten. Bei späterem Beginn oder früherem Verlassen der Aktivität, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Bei einer Umbuchung wird auf jeden Fall ab 30 Tage vor dem gebuchten Anlass eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- erhoben. Diese Gebühr ist durch die Annullationsversicherung nicht gedeckt. Als Umbuchung gilt ein Wechsel auf einen identischen Kurs anderen Datums.
4.2 Annullationsversicherung
Wann besteht ein Anspruch auf Rückerstattung:
- Bei Zustellung eines Arztzeugnisses
4.3 Durch Trailstar
Liegen Umstände höherer Gewalt vor, die eine Durchführung der Aktivität von Trailstar unzumutbar machen, kann die Aktivität abgesagt werden. In diesem Fall wird ein Ersatzprogramm unterbreitet oder die bezahlten, nicht bezogenen Leistungen werden zurückerstattet. Weitere Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5. Versicherungen
Trailstar verfügt über einen umfassenden Versicherungsschutz als Veranstalter von Aktivitäten. Als TeilnehmerIn bist du nicht bei uns versichert. Wir empfehlen dir für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz besorgt zu sein.
Obwohl wir dir, als professioneller Anbieter, optimale Leistungen und Betreuung bieten können, sind Unfälle nicht auszuschliessen. Hierfür können wir keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
Trailstar übernimmt keine Haftung für Sportgeräte, die in einem zur Verfügung gestellten Raum eingestellt werden können. Mit dem Hineinstellen deines Sportgerätes akzeptierst du die vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen.
6. Leistungsänderungen
Preis- und Programmänderungen sind vorbehalten. Bei der Teilnahme von Outdoor-Aktivitäten, die schlechtem Wetter zum Opfer fallen, sind Programmänderungen in Kauf zu nehmen. Es ist unseren Guides vorbehalten, in Bezug auf Sicherheit der Gäste, das Programm abzuändern.
7. Haftung
Der Veranstalter tritt ein für Mängel bei der Durchführung der Aktivitäten, sofern es sich dabei um einen Ausfall vereinbarter Leistungen handelt, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeutet. Die Haftung gilt in jedem Fall nur bis zur Höhe der vereinbarten Kosten und nur für den unmittelbaren Schaden.
Trailstar haftet nicht für Nachteile und Schädigungen Dritter. Der Teilnehmer ist im Besitz einer Privathaftpflichtversicherung. Für Handlungen der KursleiterInnenhaftet Trailstar nur soweit diese in Verrichtung ihrer Aufgabe schuldhaft handeln.
Sämtliche Beanstandungen während einer Aktivität sind unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Leitung schriftlich bekanntzugeben. Dabei muss die Mängel- und Schadensliste schriftlich bestätigt werden.
Die LeiterInnen der Aktivitäten von Trailstar sind jedoch nicht befugt, Forderungen anzuerkennen. Ansprüche müssen mit einer Frist von vier Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich an die Verkaufsstelle erfolgen, bei welcher die Buchung vorgenommen wurde.
6. Anwendbares Recht und Gerichtstand
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit Trailstar unterstehen dem Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Bern.
Lenk, 30. März 2013